Öffentliche n°3026

Petitionär/in: Myriam Jung

Mietverträge

nicht zulässig

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Verlauf dieser Petition

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13.02.2024

Unzulässigkeitsbescheid

12.02.2024

Die öffentliche Petition Nr. 3026 wurde am 12-02-2024 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt

Zulässigkeit : unzulässig

Begründung: Der Antrag auf eine öffentliche Petition ähnelt im Wesentlichen der öffentlichen Petition 2950 - Die Vermittlungsgebühren sollten vom Eigentümer bezahlt werden, eingereicht am 14.06.2023 und die bis zum 07.03.2024 unterschrieben werden kann. Der Antrag auf eine öffentliche Petition ist aufgrund von Artikel 166, Absatz 3, Punkt 2, der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer unzulässig, der besagt, dass eine Petition, die auf der Website der Kammer eingereicht wurde, innerhalb eines Jahres nach ihrer Einreichung nicht erneut eingereicht werden kann.

07.02.2024

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 07-02-2024 betreffend die Petition Nr. 3026 fällt negativ aus

Gutachten des Petitionsausschusses : negativ

21.01.2024

Die öffentliche Petition Nr. 3026 wurde am 21-01-2024 eingereicht.

Titel der Petition: Mietverträge