Öffentliche n°1125

Petitionär/in: Denny Kanizsa

Fir 1 Wahlbezierk

nicht zulässig

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Verlauf dieser Petition

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14.01.2019

Unzulässigkeitsbescheid

17.12.2018

Die öffentliche Petition Nr. 1125 wurde am 17-12-2018 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt

Zulässigkeit : unzulässig

Begründung: demande de reformulation restée sans suite

13.12.2018

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 13-12-2018 betreffend die Petition Nr. 1125 fällt negativ aus

Gutachten des Petitionsausschusses : negativ

15.10.2018

Die öffentliche Petition Nr. 1125 wurde am 15-10-2018 eingereicht.

Titel der Petition: Fir 1 Wahlbezierk