Petitionnär/in: Maria Tzanidakis
Einführung der Wahrnehmungspflicht beider Elternteile mit dem geteilten Sorgerecht und dem geteilten Erziehungsrecht des Kindes für 25 Jahre, unabhängig von Alimentenzahlungen, zum Wohle des Kindes ohne dass ein Elternteil sich der Verantwortung entziehen kann.
Zil vun der Petitioun
Es ist diskriminierend für eine in Vollzeit berufstätige alleinerziehende Person das Kind für 25 Jahre allein großziehen zu müssen. Ein Elternteil kommt mit Alimenten, um die Tatsache herum, dass es auch für die Entstehung des Kindes verantwortlich ist &zur sorgerechtlichen Verantwortung heran gezogen werden sollte. Auch dieser Elternteil sollte zum Wohle des Kindes für eine gute Beziehungsbindung zu beiden Elternteilen mit der Sorgerechts &Erziehungspflicht gleichermaßen einbezogen werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Elternteil bei dem das Kind lebt heutzutage auch in Vollzeit berufstätig ist, sollte eine physische Unterstützung durch den anderen gesetzlich möglich gemacht werden, um diesen Elternteil betreuungstechnisch zu entlasten, gerade unter der Woche abends oder an Wochenenden. Beide Elternteile sollten vor dem Gesetz die Pflicht auferlegt bekommen, sich zu jeweils 50% mit 15 Tagen am Stück im Monat, anstatt jedes zweite Wochenende direkt &voll um das Kind zu kümmern.
Motivatioun vun der Petitioun
Es ist von Interesse für die Allgemeinheit und die Psyche der Kinder, weil alle Parteien, die geistig und physisch dazu in der Lage sind Kinder zu zeugen und zu erziehen, auch hierzu bis zum 25. Lebensjahr zur Verantwortung gezogen werden sollten auch eine Beziehung zu dem Nachwuchs aufzubauen und nicht nur finanziell zu unterstützen. Nur Eltern, die geistige und physische Gewalt anwenden oder die absolut unfähig sind, sollten von dieser Pflicht entbunden werden. Zu viele Bürger haben ungeschützten Verkehr mit Kindesentstehung und drücken sich ein Leben lang vor der Verantwortung. Als Konsequenz zu einem solchen Verhalten sollten sich beide Eltern nicht vor der Erziehung drücken dürfen.
D’Etappe vun dëser Petitioun
Ufro fir d'Weiderféieren vun der Petitioun a Form vun enger einfacher Petitioun
Déi ëffentlech Petitioun Nr. 2110 huet de Seuil vu 4500 Ënnerschrëfte bis den 02-03-2022 net erreecht - Zuel vun den Ënnerschrëften no der Validatioun: 16
Validéiert elektronesch Ënnerschrëften : 16
Den Delai fir déi ëffentlech Petitioun Nr. 2110 z'ënnerschreiwen ass den 21-01-2022 ofgelaf - Zuel vun den elektroneschen Ënnerschrëfte virun der Validatioun : 16
Déi ëffentlech Petitioun Nr. 2110 ka vum 10-12-2021 un ënnerschriwwe ginn
Deklaratioun vun der Recevabilitéit
D'ëffentlech Petitioun Nr. 2110 gouf den 09-12-2021 vun der Presidentekonferenz als recevabel deklaréiert.
Recevabilitéit: recevabel
Ufank vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 10-12-2021 um 0h00
Schluss vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 20-01-2022 um 23h59
Den Avis vun der Petitiounskommissioun vum 08-12-2021 iwwert d'ëffentlech Petitioun Nr. 2110 ass positiv
Avis vun der Petitiounskommissioun: positiv
D'ëffentlech Petitioun Nr. 2110 gouf den 15-11-2021 deposéiert.
Titel vun der Petitioun: Einführung der Wahrnehmungspflicht beider Elternteile mit dem geteilten Sorgerecht und dem geteilten Erziehungsrecht des Kindes für 25 Jahre, unabhängig von Alimentenzahlungen, zum Wohle des Kindes ohne dass ein Elternteil sich der Verantwortung entziehen kann.
Zil vun der Petitioun: Es ist diskriminierend für eine in Vollzeit berufstätige alleinerziehende Person das Kind für 25 Jahre allein großziehen zu müssen. Ein Elternteil kommt mit Alimenten, um die Tatsache herum, dass es auch für die Entstehung des Kindes verantwortlich ist &zur sorgerechtlichen Verantwortung heran gezogen werden sollte. Auch dieser Elternteil sollte zum Wohle des Kindes für eine gute Beziehungsbindung zu beiden Elternteilen mit der Sorgerechts &Erziehungspflicht gleichermaßen einbezogen werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Elternteil bei dem das Kind lebt heutzutage auch in Vollzeit berufstätig ist, sollte eine physische Unterstützung durch den anderen gesetzlich möglich gemacht werden, um diesen Elternteil betreuungstechnisch zu entlasten, gerade unter der Woche abends oder an Wochenenden. Beide Elternteile sollten vor dem Gesetz die Pflicht auferlegt bekommen, sich zu jeweils 50% mit 15 Tagen am Stück im Monat, anstatt jedes zweite Wochenende direkt &voll um das Kind zu kümmern.
Motivatioun vum generellen Interesse vun der Petitioun: Es ist von Interesse für die Allgemeinheit und die Psyche der Kinder, weil alle Parteien, die geistig und physisch dazu in der Lage sind Kinder zu zeugen und zu erziehen, auch hierzu bis zum 25. Lebensjahr zur Verantwortung gezogen werden sollten auch eine Beziehung zu dem Nachwuchs aufzubauen und nicht nur finanziell zu unterstützen.
Nur Eltern, die geistige und physische Gewalt anwenden oder die absolut unfähig sind, sollten von dieser Pflicht entbunden werden. Zu viele Bürger haben ungeschützten Verkehr mit Kindesentstehung und drücken sich ein Leben lang vor der Verantwortung. Als Konsequenz zu einem solchen Verhalten sollten sich beide Eltern nicht vor der Erziehung drücken dürfen.