Öffentliche n°822

Petitionär/in: FREDERIC BECKER

Änderung des Code de la Route - Erlaubnis für Motorradfahrer sich am Stau vorbeizuschlängeln - Gesetzesanpassung nach österreichischem Vorbild

Ziel der Petition

Gerade in den Sommermonaten besteht eine nicht unerhebliche Gesundheitsgefahr für Motorradfahrer bei hohen Temperaturen wenn länger im Stau gewartet werden muss. Ein Vorbeischängeln ist laut Code de la Route verboten. Der Nutzen dieses Gesetzes steht jedoch in keinem Verhältnis zu den Gesundheitsrisiken welche sich hieraus für den Fahrer des Zweirades ergeben. Für Fahrrad- und Motorradfahrer soll so Rechtssicherheit geschaffen werden.

Beweggründe für die Petition

In Österreich dürfen seit dem 22.07.1998 Motorradfahrer und Motorfahrradlenker an angehaltenen Fahrzeugkolonnen vorbeifahren, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Dies betrifft insbesondere innerstädtische Staus und Staus auf Atuobahnen. In diesem Falle dürfen Motorradfahrer an den Fahrzeugen rechts oder links vorbeifahren, wenn.die anderen Fahrzeuge tatsächlich angehalten haben und beim Vorbeifahren ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,40m besteht. Falls der Zweiradfahrer an der rechten Seite vorbeifährt, muss er mit rechts abbiegenden Fahrzeugen aus dem links neben ihm liegenden Fahrstreifen rechnen. Diese Fahrzeuge dürfen beim Abbiegen nicht behindert werden. Es wird daurauf hingewiesen, dass das rechts Vorbeifahren auch dem Radfahrer verboten ist, wenn es keinen gesonderten Radweg gibt. Durch eine ensprechende Gesetzesnovelle soll dem abgeholfen werden. Eine gesonderte Höchstgeschwindigkeit für das Vorbeifahren wäre eventuell festzulegen. (QUELLE: https://www.jusline.at/12_Einordnen_StVO.html)

Diese öffentliche Petition hat keine 4.500 Unterschrifen gesammelt. Auf Antrag des Urhebers wurde sie in eine einfache Petition umgewandet. Einfache Petition anzeigen.
abgelaufen  28.08.2017
1656 /4.500
37%
gesammelte Unterschriften

Verlauf dieser Petition

Icon process
29.11.2017

Umstufung der öffentlichen Petition, welche das Quorum von 4500 Unterschriften verfehlt hat, zur einfachen Petition Nr. 822 am 29-11-2017

29.11.2017

Demande de prise de position gouvernementale avec transmission au pétitionnaire

Demande de prise de position gouvernementale avec transmission au pétitionnaire Demande de prise de position gouvernementale avec transmission au pétitionnaire
15.09.2017

Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition

13.09.2017

Gültige Online-Unterschriften: 1656

13.09.2017

Die öffentliche Petition Nr. 822 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 13-09-2017 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 1656

29.08.2017

Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 822 ist am 29-08-2017 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 1656

17.07.2017

Die öffentliche Petition Nr. 822 kann ab dem 17-07-2017 unterschrieben werden

17.07.2017

Zulässigkeitsbescheid

12.07.2017

Die öffentliche Petition Nr. 822 wurde am 12-07-2017 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt

Zulässigkeit : zulässig

Beginn der Unterschriftsphase : 17-07-2017 um 0:00

Ende der Unterschriftsphase : 28-08-2017 um 23:59

12.07.2017

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 12-07-2017 betreffend die Petition Nr. 822 fällt positiv aus

Gutachten des Petitionsausschusses : positiv

29.06.2017

Die öffentliche Petition Nr. 822 wurde am 29-06-2017 eingereicht.

Titel der Petition: Änderung des Code de la Route - Erlaubnis für Motorradfahrer sich am Stau vorbeizuschlängeln - Gesetzesanpassung nach österreichischem Vorbild

Ziel der Petition: Gerade in den Sommermonaten besteht eine nicht unerhebliche Gesundheitsgefahr für Motorradfahrer bei hohen Temperaturen wenn länger im Stau gewartet werden muss. Ein Vorbeischängeln ist laut Code de la Route verboten. Der Nutzen dieses Gesetzes steht jedoch in keinem Verhältnis zu den Gesundheitsrisiken welche sich hieraus für den Fahrer des Zweirades ergeben. Für Fahrrad- und Motorradfahrer soll so Rechtssicherheit geschaffen werden.

 

 

Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: In Österreich dürfen seit dem 22.07.1998 Motorradfahrer und Motorfahrradlenker an angehaltenen Fahrzeugkolonnen vorbeifahren, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Dies betrifft insbesondere innerstädtische Staus und Staus auf Atuobahnen.

In diesem Falle dürfen Motorradfahrer an den Fahrzeugen rechts oder links vorbeifahren, wenn.die anderen Fahrzeuge tatsächlich angehalten haben und beim Vorbeifahren ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,40m besteht.

Falls der Zweiradfahrer an der rechten Seite vorbeifährt, muss er mit rechts abbiegenden Fahrzeugen aus dem links neben ihm liegenden Fahrstreifen rechnen. Diese Fahrzeuge dürfen beim Abbiegen nicht behindert werden.

Es wird daurauf hingewiesen, dass das rechts Vorbeifahren auch dem Radfahrer verboten ist, wenn es keinen gesonderten Radweg gibt.

Durch eine ensprechende Gesetzesnovelle soll dem abgeholfen werden. Eine gesonderte Höchstgeschwindigkeit für das Vorbeifahren wäre eventuell festzulegen. (QUELLE: www.jusline.at/12_Einordnen_StVO.html)