Öffentliche n°2110

Petitionär/in: Maria Tzanidakis

Einführung der Wahrnehmungspflicht beider Elternteile mit dem geteilten Sorgerecht und dem geteilten Erziehungsrecht des Kindes für 25 Jahre, unabhängig von Alimentenzahlungen, zum Wohle des Kindes ohne dass ein Elternteil sich der Verantwortung entziehen kann.

Ziel der Petition

Es ist diskriminierend für eine in Vollzeit berufstätige alleinerziehende Person das Kind für 25 Jahre allein großziehen zu müssen. Ein Elternteil kommt mit Alimenten, um die Tatsache herum, dass es auch für die Entstehung des Kindes verantwortlich ist &zur sorgerechtlichen Verantwortung heran gezogen werden sollte. Auch dieser Elternteil sollte zum Wohle des Kindes für eine gute Beziehungsbindung zu beiden Elternteilen mit der Sorgerechts &Erziehungspflicht gleichermaßen einbezogen werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Elternteil bei dem das Kind lebt heutzutage auch in Vollzeit berufstätig ist, sollte eine physische Unterstützung durch den anderen gesetzlich möglich gemacht werden, um diesen Elternteil betreuungstechnisch zu entlasten, gerade unter der Woche abends oder an Wochenenden. Beide Elternteile sollten vor dem Gesetz die Pflicht auferlegt bekommen, sich zu jeweils 50% mit 15 Tagen am Stück im Monat, anstatt jedes zweite Wochenende direkt &voll um das Kind zu kümmern.

Beweggründe für die Petition

Es ist von Interesse für die Allgemeinheit und die Psyche der Kinder, weil alle Parteien, die geistig und physisch dazu in der Lage sind Kinder zu zeugen und zu erziehen, auch hierzu bis zum 25. Lebensjahr zur Verantwortung gezogen werden sollten auch eine Beziehung zu dem Nachwuchs aufzubauen und nicht nur finanziell zu unterstützen. Nur Eltern, die geistige und physische Gewalt anwenden oder die absolut unfähig sind, sollten von dieser Pflicht entbunden werden. Zu viele Bürger haben ungeschützten Verkehr mit Kindesentstehung und drücken sich ein Leben lang vor der Verantwortung. Als Konsequenz zu einem solchen Verhalten sollten sich beide Eltern nicht vor der Erziehung drücken dürfen.

Diese öffentliche Petition hat keine 4.500 Unterschrifen gesammelt. Auf Antrag des Urhebers wurde sie in eine einfache Petition umgewandet. Einfache Petition anzeigen.
abgelaufen  20.01.2022
16 /4.500
0%
gesammelte Unterschriften

Verlauf dieser Petition

Icon process
30.03.2022

Umstufung der öffentlichen Petition, welche das Quorum von 4500 Unterschriften verfehlt hat, zur einfachen Petition Nr. 2110 am 30-03-2022

03.03.2022

Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition

02.03.2022

Die öffentliche Petition Nr. 2110 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 02-03-2022 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 16

02.03.2022

Gültige Online-Unterschriften: 16

21.01.2022

Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 2110 ist am 21-01-2022 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 16

10.12.2021

Die öffentliche Petition Nr. 2110 kann ab dem 10-12-2021 unterschrieben werden

09.12.2021

Zulässigkeitsbescheid

09.12.2021

Die öffentliche Petition Nr. 2110 wurde am 09-12-2021 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt

Zulässigkeit : zulässig

Beginn der Unterschriftsphase : 10-12-2021 um 0:00

Ende der Unterschriftsphase : 20-01-2022 um 23:59

08.12.2021

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 08-12-2021 betreffend die Petition Nr. 2110 fällt positiv aus

Gutachten des Petitionsausschusses : positiv

15.11.2021

Die öffentliche Petition Nr. 2110 wurde am 15-11-2021 eingereicht.

Titel der Petition: Einführung der Wahrnehmungspflicht beider Elternteile mit dem geteilten Sorgerecht und dem geteilten Erziehungsrecht des Kindes für 25 Jahre, unabhängig von Alimentenzahlungen, zum Wohle des Kindes ohne dass ein Elternteil sich der Verantwortung entziehen kann.

 

 

Ziel der Petition: Es ist diskriminierend für eine in Vollzeit berufstätige alleinerziehende Person das Kind für 25 Jahre allein großziehen zu müssen. Ein Elternteil kommt mit Alimenten, um die Tatsache herum, dass es auch für die Entstehung des Kindes verantwortlich ist &zur sorgerechtlichen Verantwortung heran gezogen werden sollte. Auch dieser Elternteil sollte zum Wohle des Kindes für eine gute Beziehungsbindung zu beiden Elternteilen mit der Sorgerechts &Erziehungspflicht gleichermaßen einbezogen werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Elternteil bei dem das Kind lebt heutzutage auch in Vollzeit berufstätig ist, sollte eine physische Unterstützung durch den anderen gesetzlich möglich gemacht werden, um diesen Elternteil betreuungstechnisch zu entlasten, gerade unter der Woche abends oder an Wochenenden. Beide Elternteile sollten vor dem Gesetz die Pflicht auferlegt bekommen, sich zu jeweils 50% mit 15 Tagen am Stück im Monat, anstatt jedes zweite Wochenende direkt &voll um das Kind zu kümmern.

Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Es ist von Interesse für die Allgemeinheit und die Psyche der Kinder, weil alle Parteien, die geistig und physisch dazu in der Lage sind Kinder zu zeugen und zu erziehen, auch hierzu bis zum 25. Lebensjahr zur Verantwortung gezogen werden sollten auch eine Beziehung zu dem Nachwuchs aufzubauen und nicht nur finanziell zu unterstützen.

Nur Eltern, die geistige und physische Gewalt anwenden oder die absolut unfähig sind, sollten von dieser Pflicht entbunden werden. Zu viele Bürger haben ungeschützten Verkehr mit Kindesentstehung und drücken sich ein Leben lang vor der Verantwortung. Als Konsequenz zu einem solchen Verhalten sollten sich beide Eltern nicht vor der Erziehung drücken dürfen.