Petitioner: Joe Thein
Petition contre l'ouverture du droit de vote aux non-Luxembourgeois
Purpose of the petition
Le but est de garantir la souveraineté luxembourgeoise et de promouvoir l'intégration par la nationalité luxembourgeoise Die Petition richtet sich gegen die Öffnung des Ausländerwalrechtes in Luxemburg für die Parlamentswahlen um die nationale Souveränität aufrecht zu erhalten und die Förderung der Integration durch die luxemburgische Nationalität oder doppelte Staatsbürgerschaft zu fördern. Als Autor der Petition möchte ich Ihnen deshalb folgende, weiterführende Gründe und Argumente angeben, damit die Petition seine Rechtmäßigkeit erfüllt und als Petition nationalen Interessens freigeschaltet werden kann: - In den europäischen Gesetzgebungen ist definiert, dass Funktionen des Staates welche an die Souveränität gebunden sind, ausschließlich das souveräne Recht der Staatsangehörigen ist. - In quasi allen Ländern des Globus, mit einigen wenigen Ausnahmen, ist das Wahlrecht für Legislativwahlen den Ausländern verschlossen. - Das Prinzip der "doppelten Staatsbürgerschaft" ist ein legitimer Integrationskompromiss auf rechtlicher und politischer Basis, welches das Recht auf Wählen beinhaltet. - Die Parlamentsdebatten werden in der Regel in luxemburgischer Sprache geführt. Damit ein Ausländer sich dort entsprechend beteiligen kann, ist das Beherrschen der luxemburgischen Sprache notwendig und wird über den Integrationsprozess gewährleistet sowie mit der luxemburgischen Staatsangehörigkeit oder der doppelten Staatsbürgerschaft erfüllt. - Das Parlament entscheidet über nationale Interessen und Gesetze und sollte deshalb von Bürgern mitbestimmt werden, welche die Staatsangehörigkeit besitzen oder sich durch den Integrationsprozess integriert haben und somit Vollmitglied unserer Gesellschaft und Nation sind. Dies steht symbolisch für Treue und Achtung vor unserer Verfassung und unserer Rechtsstaatlichkeit, sowie dem Ausdruck ehrbarem Interessens. - Das Wahlrecht ist mitunter das wichtigste Element der Integration und sollte deshalb auch am Ende des Integrationsprozesses stehen um Sinn und Zweckmäßigkeit der Integration zu garantieren. - Da die Öffnung des Ausländerwahlrechtes eine wichtige, nationale Frage mit kruzialem politischem Impakt sein wird, ist es notwendig, mittels Referendum die Luxemburger um ihre Meinung zu fragen und das Ergebnis demokratisch zu legitimieren.
The steps of this petition
The threshold of 4500 signatures is not reached for the public petition n°342, on 14-07-02014 - Number of signatures after validation: 785
Reclassification: to be reclassified
The period for signing the public petition n°. 342 is closed on 23-06-2014 - Number of electronic signatures before validation: 785
The period for signing the public petition n° 342 is extended until 21-06-2014, on 16-05-2014
New end date of the signature period: 21-06-2014
Lettre d'information au pétitionnaire au sujet de la période de signature avec transmission à la Commission des Institutions et de la Révision constitutionnelle
The public petition n°342 is open for signature, on 09-05-2014
The public petition n°342 is declared admissible by the Conference of Presidents on 08-05-2014
Start date of the signature period: 09-05-2014 at 0:00 a.m.
End date of the signature period: 20-06-2014 at 11:59 p.m.
The Committee on Petitions issued an opinion positive regarding the public petition n° 342, on 07-05-2014
The petition public n°342 is submitted the 07-04-2014
Title of the petition: Petition contre l'ouverture du droit de vote aux non-Luxembourgeois
Aim of the petition: Le but est de garantir la souveraineté luxembourgeoise et de promouvoir l'intégration par la nationalité luxembourgeoise
Die Petition richtet sich gegen die Öffnung des Ausländerwalrechtes in Luxemburg für die Parlamentswahlen um die nationale Souveränität aufrecht zu erhalten und die Förderung der Integration durch die luxemburgische Nationalität oder doppelte Staatsbürgerschaft zu fördern.
Als Autor der Petition möchte ich Ihnen deshalb folgende, weiterführende Gründe und Argumente angeben, damit die Petition seine Rechtmäßigkeit erfüllt und als Petition nationalen Interessens freigeschaltet werden kann:
- In den europäischen Gesetzgebungen ist definiert, dass Funktionen des Staates welche an die Souveränität gebunden sind, ausschließlich das souveräne Recht der Staatsangehörigen ist.
- In quasi allen Ländern des Globus, mit einigen wenigen Ausnahmen, ist das Wahlrecht für Legislativwahlen den Ausländern verschlossen.
- Das Prinzip der "doppelten Staatsbürgerschaft" ist ein legitimer Integrationskompromiss auf rechtlicher und politischer Basis, welches das Recht auf Wählen beinhaltet.
- Die Parlamentsdebatten werden in der Regel in luxemburgischer Sprache geführt. Damit ein Ausländer sich dort entsprechend beteiligen kann, ist das Beherrschen der luxemburgischen Sprache notwendig und wird über den Integrationsprozess gewährleistet sowie mit der luxemburgischen Staatsangehörigkeit oder der doppelten Staatsbürgerschaft erfüllt.
- Das Parlament entscheidet über nationale Interessen und Gesetze und sollte deshalb von Bürgern mitbestimmt werden, welche die Staatsangehörigkeit besitzen oder sich durch den Integrationsprozess integriert haben und somit Vollmitglied unserer Gesellschaft und Nation sind. Dies steht symbolisch für Treue und Achtung vor unserer Verfassung und unserer Rechtsstaatlichkeit, sowie dem Ausdruck ehrbarem Interessens.
- Das Wahlrecht ist mitunter das wichtigste Element der Integration und sollte deshalb auch am Ende des Integrationsprozesses stehen um Sinn und Zweckmäßigkeit der Integration zu garantieren.
- Da die Öffnung des Ausländerwahlrechtes eine wichtige, nationale Frage mit kruzialem politischem Impakt sein wird, ist es notwendig, mittels Referendum die Luxemburger um ihre Meinung zu fragen und das Ergebnis demokratisch zu legitimieren.