Einführung einer Freizeitlärm - Richtlinie in Luxemburg Damit gemeint sind nicht die Sportanlagen, Gaststätten oder Kinderspielplätze, sondern Life-Musik Darbietungen, Rockmusikdarbietungen, Freilichtbühnen und ähnliches. - Petitions
Einführung einer Freizeitlärm - Richtlinie in Luxemburg Damit gemeint sind nicht die Sportanlagen, Gaststätten oder Kinderspielplätze, sondern Life-Musik Darbietungen, Rockmusikdarbietungen, Freilichtbühnen und ähnliches.
Public petition n°884
Petitioner: Marco Denis
Purpose of the petition
Schädliche Umwelteinwirkungen vermeiden oder vermindern vor allem dann, wenn die Nachbarschaft und die Allgemeinheit erheblich belästigt werden welche nicht nur von der Lautstärke der Geräusche abhängt sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen. Immissionsschutzrechtliche Grundsätze einzuführen wenn aufgrund baulicher Entwicklungen Wohngebiete und Freizeitanlagen eng zusammenliegen. Immissionsschutzrechtliche Bewertungen einführen welche die von der Freizeitanlage ausgehenden Geräusche ermittelt und beurteilt.
Reason for the petition
Rücksichtsname auf die Gesundheit und das Ruhebedürfnis der Bürger die Nahe an Freizeitanlagen wohnen durch Einführung von technischen Schutzmaßnahmen und zeitlichen Beschränkungen der Anlagen. Konflikte, die durch Emissionen von Freizeitanlagen entstehen können vermeiden und prüfen ob eine Freizeitanlage nach dem Bauplanungsrecht an bestimmten Standort zulässig ist. Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit der zu erwartenden Immissionen prüfen vor der Errichtung einer Freizeitanlage.
Collection of registered signatures
After analysing all the registered signatures, 31 were valid.
Verified signatures
51 / 4 500
Key information
Reclassification as an ordinary petition
Submission date
28/10/2017
Opening of the signature collection
06/12/2017
Additional information
Petition background
Petition signatories
02/03/2018
Reclassification of the public petition, not having reached the threshold of 4500 signatures, into an ordinary petition n°884, on 02-03-2018
08/02/2018
Validated electronic signatures: 31
08/02/2018
Request concerning the continuation of the petition as an ordinary petition
08/02/2018
The threshold of 4500 signatures is not reached for the public petition n°884, on 08-02-02018 - Number of signatures after validation: 51
19/01/2018
The period for signing the public petition n°. 884 is closed on 19-01-2018 - Number of electronic signatures before validation: 31
18/01/2018
Validated paper signatures: 20
07/12/2017
The period for signing the public petition n° 884 is extended until 18-01-2018, on 07-12-2017
New end date of the signature period: 18-01-2018
06/12/2017
The public petition n°884 is open for signature, on 06-12-2017
05/12/2017
Statement of admissibility
30/11/2017
The public petition n°884 was declared admissible by the Committee on Petitions on 30-11-2017
Admissibility: admissible Start date of the signature period: 06-12-2017 at 0:00 a.m. End date of the signature period: 17-01-2018 at 11:59 p.m.
28/11/2017
The Committee on Petitions issued an opinion positive regarding the public petition n° 884, on 28-11-2017
Opinion of the Committee on Petitions: positive
06/11/2017
The petition public n°884 is submitted the 06-11-2017
Title of the petition: Einführung einer Freizeitlärm - Richtlinie in Luxemburg Damit gemeint sind nicht die Sportanlagen, Gaststätten oder Kinderspielplätze, sondern Life-Musik Darbietungen, Rockmusikdarbietungen, Freilichtbühnen und ähnliches. Aim of the petition: Schädliche Umwelteinwirkungen vermeiden oder vermindern vor allem dann, wenn die Nachbarschaft und die Allgemeinheit erheblich belästigt werden welche nicht nur von der Lautstärke der Geräusche abhängt sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen. Immissionsschutzrechtliche Grundsätze einzuführen wenn aufgrund baulicher Entwicklungen Wohngebiete und Freizeitanlagen eng zusammenliegen. Immissionsschutzrechtliche Bewertungen einführen welche die von der Freizeitanlage ausgehenden Geräusche ermittelt und beurteilt. Motivation of the general interest of the petition: Rücksichtsname auf die Gesundheit und das Ruhebedürfnis der Bürger die Nahe an Freizeitanlagen wohnen durch Einführung von technischen Schutzmaßnahmen und zeitlichen Beschränkungen der Anlagen. Konflikte, die durch Emissionen von Freizeitanlagen entstehen können vermeiden und prüfen ob eine Freizeitanlage nach dem Bauplanungsrecht an bestimmten Standort zulässig ist. Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit der zu erwartenden Immissionen prüfen vor der Errichtung einer Freizeitanlage.