Begrenzung der Aufbewahrungszeit von personenbezogenen Daten - Petitions
Begrenzung der Aufbewahrungszeit von personenbezogenen Daten
Public petition n°843
Petitioner: Nermin Skrijelj
Purpose of the petition
-Präzisierung des Art. 4 Absatz 1 d) des Luxemburger Gesetztes zum Schutz personenbezogener Daten Es geht hauptsächlich darum den genannten Artikel genauer zu präzisieren und gemeinnützigen Vereinigung aber auch privaten Institutionen oder Dienststellen die Aufbewahrungsfrist der personenbezogenen Daten auf maximal 10 Jahre zu begrenzen. Dem ist hinzuzufügen, dass auch sämtliche Internetanbieter, die personenbezogene Daten gesammelt haben, diese maximal bis zu 6 Monaten aufbewahren dürfen und anschließend löschen müssten. -Komplettieren des Art 26 des Luxemburger Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Es müsste jeder Person und damit auch Antragsteller wenigstens das Recht auf Löschung der Daten zugesprochen werden. Dieses Recht sollte mindestens auf Antrag der betroffenen Personen umgesetzt werden können und müssen. 1)In Fällen wo trotz Antrag auf Löschung der personenbezogenen Daten, der Anspruch auf die Datensammlung von Seiten der ""Sammler"" gefordert wird, müsste diese dem Antragsteller die Absicht die Daten nicht zu löschen mitteilen. 2) Dafür eine rechtmäßige und damit auch rationale Begründung der Datenschutzkommission vorgelegen, die anschließend über ihre den Fall entscheiden sollte. Im Falle der Uneinigkeit zwischen den Parteien muss der weitere Rechtsweg wie der Gerichtsweg für beide Parteien offenbleiben.
Reason for the petition
Als elementarer Punkt ist das vehemente Fehlen einer solchen Aufbewahrungsfrist von personenbezogenen Daten für die "Datensammler". Diese können solange sie es für nötig halten oder auch wollen sämtliche Daten die Ihnen über Personen zu Verfügung stehen archivieren und so rein theoretisch für immer behalten um auf diese zurückzugreifen. Ich finde, dass eine solche Aufbewahrung nicht ohne die Zustimmung der betroffenen Person stattfinden dürfte und sie muss definitiv begrenzt werden denn solche Daten sind nicht Eigentum der Sammler sondern der betroffenen Person.
Signature collection over
After analysing all the registered signatures, 61 were valid.
Verified signatures
61 / 4 500
Key information
Closed
Submission date
31/08/2017
Opening of the signature collection
18/09/2017
Additional information
Petition background
Petition signatories
19/12/2017
Déclaration de clôture
15/12/2017
The public petition n°843 is closed on 15-12-2017
Reason for closure: Pas de poursuite sous forme d'une pétition ordinaire
13/11/2017
Request concerning the continuation of the petition as an ordinary petition
09/11/2017
Validated electronic signatures: 61
09/11/2017
The threshold of 4500 signatures is not reached for the public petition n°843, on 09-11-02017 - Number of signatures after validation: 61
31/10/2017
The period for signing the public petition n°. 843 is closed on 31-10-2017 - Number of electronic signatures before validation: 61
18/09/2017
The public petition n°843 is open for signature, on 18-09-2017
15/09/2017
Statement of admissibility
14/09/2017
The public petition n°843 was declared admissible by the Committee on Petitions on 14-09-2017
Admissibility: admissible Start date of the signature period: 18-09-2017 at 0:00 a.m. End date of the signature period: 30-10-2017 at 11:59 p.m.
13/09/2017
The Committee on Petitions issued an opinion positive regarding the public petition n° 843, on 13-09-2017
Opinion of the Committee on Petitions: positive
05/09/2017
The petition public n°843 is submitted the 05-09-2017
Title of the petition: Begrenzung der Aufbewahrungszeit von personenbezogenen Daten Aim of the petition: -Präzisierung des Art. 4 Absatz 1 d) des Luxemburger Gesetztes zum Schutz personenbezogener Daten Es geht hauptsächlich darum den genannten Artikel genauer zu präzisieren und gemeinnützigen Vereinigung aber auch privaten Institutionen oder Dienststellen die Aufbewahrungsfrist der personenbezogenen Daten auf maximal 10 Jahre zu begrenzen. Dem ist hinzuzufügen, dass auch sämtliche Internetanbieter, die personenbezogene Daten gesammelt haben, diese maximal bis zu 6 Monaten aufbewahren dürfen und anschließend löschen müssten. -Komplettieren des Art 26 des Luxemburger Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Es müsste jeder Person und damit auch Antragsteller wenigstens das Recht auf Löschung der Daten zugesprochen werden. Dieses Recht sollte mindestens auf Antrag der betroffenen Personen umgesetzt werden können und müssen. 1)In Fällen wo trotz Antrag auf Löschung der personenbezogenen Daten, der Anspruch auf die Datensammlung von Seiten der "Sammler" gefordert wird, müsste diese dem Antragsteller die Absicht die Daten nicht zu löschen mitteilen. 2) Dafür eine rechtmäßige und damit auch rationale Begründung der Datenschutzkommission vorgelegen, die anschließend über ihre den Fall entscheiden sollte. Im Falle der Uneinigkeit zwischen den Parteien muss der weitere Rechtsweg wie der Gerichtsweg für beide Parteien offenbleiben. Motivation of the general interest of the petition: Als elementarer Punkt ist das vehemente Fehlen einer solchen Aufbewahrungsfrist von personenbezogenen Daten für die "Datensammler". Diese können solange sie es für nötig halten oder auch wollen sämtliche Daten die Ihnen über Personen zu Verfügung stehen archivieren und so rein theoretisch für immer behalten um auf diese zurückzugreifen. Ich finde, dass eine solche Aufbewahrung nicht ohne die Zustimmung der betroffenen Person stattfinden dürfte und sie muss definitiv begrenzt werden denn solche Daten sind nicht Eigentum der Sammler sondern der betroffenen Person.