Wahlgesetz zur Abgeordnetenkammer (Chamber) immer 1 Jahr vor den Parlamentswahlen so umändern, dass die Abgeordneten pro Wähler/innen in jedem Wahlbezirk in etwa gleich sind um Wahlgerechtigkeit zu erreichen. - Petitions
Wahlgesetz zur Abgeordnetenkammer (Chamber) immer 1 Jahr vor den Parlamentswahlen so umändern, dass die Abgeordneten pro Wähler/innen in jedem Wahlbezirk in etwa gleich sind um Wahlgerechtigkeit zu erreichen.
Public petition n°4235
Petitioner: Norbert Freymann
Object of the petition
Laut Verfassung hat Luxemburg 60 Abgeordnete. Im Wahlgesetz wird die Zahl der Abgeordneten pro Wahlbezirk festgelegt. 2023 waren 286.739 Luxemburger wahlberechtigt. Dividiert man diese 286.739 wahlberechtigte Bürger/innen durch 60 Abgeordnete, ergibt das Resultat 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter. Laut Wahlgesetz hat der Norden 9, der Osten 7, der Zentrum 21 und der Süden 23 Abgeordnete. Dies ergibt für 52.922 Nordwähler 5.880 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 40.246 Ostwähler 5.749 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 111.884 Südwähler 4.865 Wähler/innen pro Abgeordneter und für 81.687 Zentrumswähler 3.890 Wähler/innen pro Abgeordneter. So ergäben sich bei der gesamt durchschnittlichen Wähler/innen-zahl von 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter für den Norden 11,07 Abgeordnete, den Osten 8,42 Abgeordnete, den Süden 23,41 Abgeordnete und für den Zentrum 17,09 Abgeordnete. Um in der Praxis auf 60 Abgeordnete zu kommen, würde der Osten und Süden sich 1 Abgeordneten teilen (1/2 Mandatsperiode Osten, 1/2 Mandatsperiode Süden).
Reason for the petition
Wahlgerechtigkeit. Dem Norden und Osten mehr Mitbestimmung ermöglichen. Diese Petition ist eigentlich für keine Partei von Nachteil, da sie nicht parteiintern eingreift.
Key information
Admissible
Submission date
19/08/2026
Opening of the signature collection
24/09/2026
Additional information
Petition background
23/09/2026
The public petition n°4235 was declared admissible by the Committee on Petitions on 23-09-2026
Admissibility: admissible Start date of the signature period: 24-09-2026 at 0:00 a.m. End date of the signature period: 04-11-2026 at 11:59 p.m.
Admissible
The 5500 threshold represents the number of signatures required to give rise to a public debate.
Registered signatures
0 / 5 500
Wahlgesetz zur Abgeordnetenkammer (Chamber) immer 1 Jahr vor den Parlamentswahlen so umändern, dass die Abgeordneten pro Wähler/innen in jedem Wahlbezirk in etwa gleich sind um Wahlgerechtigkeit zu erreichen.
Public petition n°4235
Petitioner: Norbert Freymann
Object of the petition
Laut Verfassung hat Luxemburg 60 Abgeordnete. Im Wahlgesetz wird die Zahl der Abgeordneten pro Wahlbezirk festgelegt. 2023 waren 286.739 Luxemburger wahlberechtigt. Dividiert man diese 286.739 wahlberechtigte Bürger/innen durch 60 Abgeordnete, ergibt das Resultat 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter. Laut Wahlgesetz hat der Norden 9, der Osten 7, der Zentrum 21 und der Süden 23 Abgeordnete. Dies ergibt für 52.922 Nordwähler 5.880 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 40.246 Ostwähler 5.749 Wähler/innen pro Abgeordneter, für 111.884 Südwähler 4.865 Wähler/innen pro Abgeordneter und für 81.687 Zentrumswähler 3.890 Wähler/innen pro Abgeordneter. So ergäben sich bei der gesamt durchschnittlichen Wähler/innen-zahl von 4.779 Wähler/innen pro Abgeordneter für den Norden 11,07 Abgeordnete, den Osten 8,42 Abgeordnete, den Süden 23,41 Abgeordnete und für den Zentrum 17,09 Abgeordnete. Um in der Praxis auf 60 Abgeordnete zu kommen, würde der Osten und Süden sich 1 Abgeordneten teilen (1/2 Mandatsperiode Osten, 1/2 Mandatsperiode Süden).
Reason for the petition
Wahlgerechtigkeit. Dem Norden und Osten mehr Mitbestimmung ermöglichen. Diese Petition ist eigentlich für keine Partei von Nachteil, da sie nicht parteiintern eingreift.
Admissible
The 5500 threshold represents the number of signatures required to give rise to a public debate.
Registered signatures
0 / 5 500
Key information
Admissible
Submission date
19/08/2026
Opening of the signature collection
24/09/2026
Additional information
Petition background
23/09/2026
The public petition n°4235 was declared admissible by the Committee on Petitions on 23-09-2026
Admissibility: admissible Start date of the signature period: 24-09-2026 at 0:00 a.m. End date of the signature period: 04-11-2026 at 11:59 p.m.