Verbot von stark geräuschunterdrückenden Kopfhörern und Smartphone-Ablenkung für Fußgänger auf Radwegen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Ordinary petition n°4223

Petitioner: Carlo Marcel Michel Bartz

Text of the petition

Ziel: Einführung einer klaren Regelung im Code de la Route, die es Fußgängern untersagt, sich auf Radwegen durch die Nutzung von Smartphones und Kopfhörern (insbesondere mit aktiver Geräuschunterdrückung) so stark vom Verkehrsgeschehen zu isolieren, dass akustische Warnsignale (wie Fahrradklingeln) nicht mehr wahrgenommen werden können. Begründung: Die Zahl der Konflikte und Beinahe-Unfälle auf Luxemburgs Radwegen nimmt zu. Immer häufiger blockieren Fußgänger unaufmerksam die Fahrbahn, da sie durch Smartphones abgelenkt sind oder laute Musik über Ohrhörer hören. Selbst extrem laute Warnsignale von Radfahrern werden auf kürzeste Distanz komplett überhört. Dies gefährdet sowohl die Fußgänger selbst als auch die Radfahrer, die zu abrupten Bremsmanövern oder gefährlichen Ausweichbewegungen gezwungen werden. Während für Autofahrer und Radfahrer strenge Handyverbote gelten, fehlt für Fußgänger auf gemeinsam genutzten Wegen oder reinen Radwegen eine klare gesetzliche Pflicht zur akustischen Aufmerksamkeit. Ein Verbot oder eine klare Sanktionierung dieser extremen Ablenkung ist dringend notwendig, um Unfälle zu verhindern.

Key information

In process

Submission date

10/08/2026

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Verbot von stark geräuschunterdrückenden Kopfhörern und Smartphone-Ablenkung für Fußgänger auf Radwegen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Ordinary petition n°4223

Petitioner: Carlo Marcel Michel Bartz

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Ziel: Einführung einer klaren Regelung im Code de la Route, die es Fußgängern untersagt, sich auf Radwegen durch die Nutzung von Smartphones und Kopfhörern (insbesondere mit aktiver Geräuschunterdrückung) so stark vom Verkehrsgeschehen zu isolieren, dass akustische Warnsignale (wie Fahrradklingeln) nicht mehr wahrgenommen werden können. Begründung: Die Zahl der Konflikte und Beinahe-Unfälle auf Luxemburgs Radwegen nimmt zu. Immer häufiger blockieren Fußgänger unaufmerksam die Fahrbahn, da sie durch Smartphones abgelenkt sind oder laute Musik über Ohrhörer hören. Selbst extrem laute Warnsignale von Radfahrern werden auf kürzeste Distanz komplett überhört. Dies gefährdet sowohl die Fußgänger selbst als auch die Radfahrer, die zu abrupten Bremsmanövern oder gefährlichen Ausweichbewegungen gezwungen werden. Während für Autofahrer und Radfahrer strenge Handyverbote gelten, fehlt für Fußgänger auf gemeinsam genutzten Wegen oder reinen Radwegen eine klare gesetzliche Pflicht zur akustischen Aufmerksamkeit. Ein Verbot oder eine klare Sanktionierung dieser extremen Ablenkung ist dringend notwendig, um Unfälle zu verhindern.

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10/08/2026

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