Gesetzliche Anpassung des congé pour raisons familiales zugunsten tatsächlich allein betreuender Elternteile

Ordinary petition n°3965

Petitioner: Susi Sandt

Text of the petition

An den Präsidenten der Chambre des Députés sowie an die zuständige parlamentarische Kommission für Familie und Arbeit Betreff: Gesetzliche Anpassung des congé pour raisons familiales zugunsten tatsächlich allein betreuender Elternteile Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reiche ich als berufstätiger, allein betreuender Elternteil eine Petition ein mit dem Ziel, die luxemburgische Regelung zum congé pour raisons familiales im Sinne des Kindeswohls und der sozialen Realität anzupassen. Nach aktueller Gesetzeslage steht jedem Elternteil eines Kindes bis zum Alter von drei Jahren ein individueller Anspruch auf Freistellungstage im Krankheitsfall des Kindes zu. Dieses Modell geht faktisch vom Vorhandensein zweier betreuender, verfügbarer Elternteile aus. In Fällen wie meinem trifft diese Annahme jedoch nicht zu. Ich bin geschieden und trage die tatsächliche und alleinige Betreuungsverantwortung für mein Kind. Der andere Elternteil verfügt über kein Besuchs- oder Betreuungsrecht und kann diese Tage faktisch nicht nutzen. In der Praxis bedeutet dies, dass meinem Kind im Krankheitsfall nur die Hälfte der Betreuungstage zur Verfügung steht, die Kinder in Zwei-Eltern-Konstellationen faktisch erhalten können. Damit entsteht eine strukturelle Ungleichbehandlung: nicht aufgrund des Gesundheitszustands des Kindes, sondern allein aufgrund der familiären Situation. Das Kind hat jedoch denselben Betreuungsbedarf wie jedes andere Kind. Krankheit unterscheidet nicht nach Familienmodell. Besonders problematisch ist diese Situation für Eltern in systemrelevanten Berufen mit starren Arbeitsstrukturen, wie z. B. im Pflegebereich, wo weder Homeoffice noch kurzfristige Arbeitszeitreduktionen realistisch umsetzbar sind. Wenn die gesetzlichen Tage ausgeschöpft sind, geraten betreuende Eltern in existenzielle Konflikte zwischen Erwerbsarbeit und Kindeswohl. Ich ersuche daher um Prüfung und Einleitung einer Gesetzesanpassung mit folgendem Ziel: Forderung: In Fällen nachweislich tatsächlicher alleiniger Betreuung (z. B. Alleinerziehende ohne Besuchsrecht oder ohne tatsächliche Betreuungsmöglichkeit des anderen Elternteils) sollen die dem anderen Elternteil zustehenden Tage aus dem congé pour raisons familiales auf den betreuenden Elternteil übertragbar sein. Diese Anpassung würde: das Kindeswohl stärken, die faktische Benachteiligung Alleinerziehender reduzieren, soziale Realität rechtlich abbilden, und den Verbleib von Fachkräften in systemrelevanten Berufen erleichtern. Es handelt sich nicht um eine Ausweitung von Ansprüchen über das bestehende Maß hinaus, sondern um eine gerechte Nutzung bereits vorgesehener Betreuungstage entsprechend der tatsächlichen Betreuungssituation. Ich bitte die Abgeordnetenkammer daher, dieses Anliegen parlamentarisch zu behandeln und die bestehende Regelung im Sinne der betroffenen Kinder und Familien weiterzuentwickeln. Mit freundlichen Grüßen

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In process

Submission date

02/02/2026

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