Petitioner: Claudia Avenanti
Petition gegen erzwungenes Umgangsrecht mit Großeltern / Kinder sollten das Recht haben, sich vor potenziell schädlichen Situationen zu schützen und ihre Meinung in dieser Angelegenheit gehört zu haben.
Purpose of the petition
Die Petition setzt sich nachdrücklich für das Recht von Kindern ein, den Umgang mit ihren Großeltern zu verweigern, insbesondere wenn sie aufgrund von schlechten Erfahrungen oder traumatischen Erlebnissen berechtigte Bedenken haben. Das Wohl und die Sicherheit der Kinder soll und muss immer ... more
Reasons for the petition
Kindeswohl im Mittelpunkt: Das Wohl des Kindes sollte immer vorrangig berücksichtigt werden. Wenn ein Kind den Umgang mit seinen Großeltern aus guten Gründen ablehnt, müssen diese Gründe ernsthaft in Betracht gezogen werden.Schlechte Erfahrungen und Trauma: Kinder können in ihrer Beziehung zu ... more
The steps of this petition
The threshold of 4500 signatures is not reached for the public petition n°2916, on 13-03-02024 - Number of signatures after validation: 68
Validated electronic signatures: 68
The period for signing the public petition n°. 2916 is closed on 23-02-2024 - Number of electronic signatures before validation: 68
The public petition n°2916 is open for signature, on 12-01-2024
Statement of admissibility
The public petition n°2916 is declared admissible by the Conference of Presidents on 11-01-2024
Admissibility: admissible
Start date of the signature period: 12-01-2024 at 0:00 a.m.
End date of the signature period: 22-02-2024 at 11:59 p.m.
The Committee on Petitions issued an opinion positive regarding the public petition n° 2916, on 10-01-2024
Opinion of the Committee on Petitions: positive
The petition public n°2916 is submitted the 05-10-2023
Title of the petition: Petition gegen erzwungenes Umgangsrecht mit Großeltern / Kinder sollten das Recht haben, sich vor potenziell schädlichen Situationen zu schützen und ihre Meinung in dieser Angelegenheit gehört zu haben.
Aim of the petition: Die Petition setzt sich nachdrücklich für das Recht von Kindern ein, den Umgang mit ihren Großeltern zu verweigern, insbesondere wenn sie aufgrund von schlechten Erfahrungen oder traumatischen Erlebnissen berechtigte Bedenken haben. Das Wohl und die Sicherheit der Kinder soll und muss immer an erster Stelle stehen.
Kinder sollten das Recht haben, sich vor potenziell schädlichen Situationen zu schützen und ihre Meinung in dieser Angelegenheit gehört zu haben.
Motivation of the general interest of the petition: Kindeswohl im Mittelpunkt: Das Wohl des Kindes sollte immer vorrangig berücksichtigt werden. Wenn ein Kind den Umgang mit seinen Großeltern aus guten Gründen ablehnt, müssen diese Gründe ernsthaft in Betracht gezogen werden.Schlechte Erfahrungen und Trauma: Kinder können in ihrer Beziehung zu ihren Großeltern negative Erfahrungen oder traumatische Ereignisse erlebt haben, die ihre Entscheidung, den Umgang zu verweigern, rechtfertigen. Erzwungener Umgang könnte das Kind weiter belasten.
Kindeswille respektieren: Es ist von entscheidender Bedeutung, den Willen des Kindes zu respektieren, insbesondere wenn es alt genug ist, um seine Entscheidung selbst zu treffen. Die Meinung und die Gefühle des Kindes sollten angemessen berücksichtigt werden.
Psychische und emotionale Gesundheit: Erzwungener Umgang kann die psychische und emotionale Gesundheit des Kindes erheblich beeinträchtigen und langfristige Auswirkungen haben. Es ist sehr wichtig, für die Zukunft der Kinder, dass die Gesetzgebung und die Rechtsprechung über das Umgangsrecht mit Großeltern sorgfältig überarbeitet und angepasst werden, um sicherzustellen, dass das Wohl der Kinder in allen Fällen vorrangig berücksichtigt wird.
Insbesondere sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Individuelle Bewertung: Jeder Fall sollte individuell geprüft werden, unter Berücksichtigung der einzigartigen Umstände und des Wohlergehens des Kindes.
Kindeswille respektieren: Der ausdrückliche Wille des Kindes sollte bei Entscheidungen über den Umgang mit Großeltern ernsthaft berücksichtigt werden.
Ganzheitlicher Ansatz: Die Gesetzgebung sollte einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, um sicherzustellen, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht.