Petitionnär/in: Maria Tzanidakis
Einführung eines regelmäßigen Winterstreudienstes mit Sand zwischen 4 & 7h morgens, durch die Kommunen gegen eine monatliche Gebühr in den Wintermonaten verteilt auf alle Haushalte.
Zil vun der Petitioun
Einführung eines regelmäßigen Winterstreudienstes mit Sand zwischen 4 & 7h morgens, durch die Kommunen gegen eine monatliche Gebühr in den Wintermonaten verteilt auf alle Haushalte für mehr Sicherheit der Bürger.
Motivatioun vun der Petitioun
An allen öffentlichen Straßen sollten große Sandstreukästen zur Verfügung stehen. Streuenpflichtige externe Firmen oder Personen sollten mit einem Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie nicht streuen. Die Kommunen sollten Ordnungshüter wie die Strafzettelverteiler zur Observierung der privaten Straßen einer Gemeinde bei Glatteis einstellen und für die Sicherheit der Bürger, diejenigen mit einem Bußgeld belegen, die nicht auf den Gehwegen vor Eigentümer Grundstücken streuen. Aktuell schiebt jeder diese Verantwortung auf andere und keiner fühlt sich verantwortlich. Das geht nicht. Es muss eine gesetzliche Anpassung und eine detaillierte Beschreibung von Pflicht, Ausübung und Konsequenz her, an Orten, an denen die Gemeinde es nicht übernehmen könnte. Sie dient zur besseren Sicherheit der Bürger bei Glatteis und einer verbesserten Verteilung und Pflichtenregelung auf die Verantwortung bezogen. Es muss eine eindeutige Gesetzesregelung her, damit man auch auf Straßen mit Glatteis gehen kann. Sand ist besser als Salz. Eine Wintergebühr für Haushalte um den Streudienst durch die Kommune zu leisten, wenn gewährleistet wird, dass auf allen Gehwegen der Gemeinden gestreut wird, ist bezogen auf Sicherheit der Bürger eine vernünftige Regelung für alle Haushalte, organisatorisch gesehen, ähnlich wie das Beispiel der Müllabfuhr.
D’Etappe vun dëser Petitioun
Ufro fir d'Weiderféieren vun der Petitioun a Form vun enger einfacher Petitioun
Déi ëffentlech Petitioun Nr. 3018 huet de Seuil vu 4500 Ënnerschrëfte bis den 13-03-2024 net erreecht - Zuel vun den Ënnerschrëften no der Validatioun: 28
Validéiert elektronesch Ënnerschrëften : 28
Den Delai fir déi ëffentlech Petitioun Nr. 3018 z'ënnerschreiwen ass den 08-03-2024 ofgelaf - Zuel vun den elektroneschen Ënnerschrëfte virun der Validatioun : 28
Déi ëffentlech Petitioun Nr. 3018 ka vum 26-01-2024 un ënnerschriwwe ginn
Deklaratioun vun der Recevabilitéit
D'ëffentlech Petitioun Nr. 3018 gouf den 25-01-2024 vun der Presidentekonferenz als recevabel deklaréiert.
Recevabilitéit: recevabel
Ufank vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 26-01-2024 um 0h00
Schluss vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 07-03-2024 um 23h59
Den Avis vun der Petitiounskommissioun vum 24-01-2024 iwwert d'ëffentlech Petitioun Nr. 3018 ass positiv
Avis vun der Petitiounskommissioun: positiv
D'ëffentlech Petitioun Nr. 3018 gouf den 17-01-2024 deposéiert.
Titel vun der Petitioun: Einführung eines regelmäßigen Winterstreudienstes mit Sand zwischen 4 & 7h morgens, durch die Kommunen gegen eine monatliche Gebühr in den Wintermonaten verteilt auf alle Haushalte.
Zil vun der Petitioun: Einführung eines regelmäßigen Winterstreudienstes mit Sand zwischen 4 & 7h morgens, durch die Kommunen gegen eine monatliche Gebühr in den Wintermonaten verteilt auf alle Haushalte für mehr Sicherheit der Bürger.
Motivatioun vum generellen Interesse vun der Petitioun: An allen öffentlichen Straßen sollten große Sandstreukästen zur Verfügung stehen. Streuenpflichtige externe Firmen oder Personen sollten mit einem Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie nicht streuen.
Die Kommunen sollten Ordnungshüter wie die Strafzettelverteiler zur Observierung der privaten Straßen einer Gemeinde bei Glatteis einstellen und für die Sicherheit der Bürger, diejenigen mit einem Bußgeld belegen, die nicht auf den Gehwegen vor Eigentümer Grundstücken streuen. Aktuell schiebt jeder diese Verantwortung auf andere und keiner fühlt sich verantwortlich. Das geht nicht. Es muss eine gesetzliche Anpassung und eine detaillierte Beschreibung von Pflicht, Ausübung und Konsequenz her, an Orten, an denen die Gemeinde es nicht übernehmen könnte. Sie dient zur besseren Sicherheit der Bürger bei Glatteis und einer verbesserten Verteilung und Pflichtenregelung auf die Verantwortung bezogen.
Es muss eine eindeutige Gesetzesregelung her, damit man auch auf Straßen mit Glatteis gehen kann. Sand ist besser als Salz. Eine Wintergebühr für Haushalte um den Streudienst durch die Kommune zu leisten, wenn gewährleistet wird, dass auf allen Gehwegen der Gemeinden gestreut wird, ist bezogen auf Sicherheit der Bürger eine vernünftige Regelung für alle Haushalte, organisatorisch gesehen, ähnlich wie das Beispiel der Müllabfuhr.