Public n°822

Petitioner: FREDERIC BECKER

Änderung des Code de la Route - Erlaubnis für Motorradfahrer sich am Stau vorbeizuschlängeln - Gesetzesanpassung nach österreichischem Vorbild

Purpose of the petition

Gerade in den Sommermonaten besteht eine nicht unerhebliche Gesundheitsgefahr für Motorradfahrer bei hohen Temperaturen wenn länger im Stau gewartet werden muss. Ein Vorbeischängeln ist laut Code de la Route verboten. Der Nutzen dieses Gesetzes steht jedoch in keinem Verhältnis zu den Gesundheitsrisiken welche sich hieraus für den Fahrer des Zweirades ergeben. Für Fahrrad- und Motorradfahrer soll so Rechtssicherheit geschaffen werden.

Reasons for the petition

In Österreich dürfen seit dem 22.07.1998 Motorradfahrer und Motorfahrradlenker an angehaltenen Fahrzeugkolonnen vorbeifahren, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Dies betrifft insbesondere innerstädtische Staus und Staus auf Atuobahnen. In diesem Falle dürfen Motorradfahrer an den Fahrzeugen rechts oder links vorbeifahren, wenn.die anderen Fahrzeuge tatsächlich angehalten haben und beim Vorbeifahren ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,40m besteht. Falls der Zweiradfahrer an der rechten Seite vorbeifährt, muss er mit rechts abbiegenden Fahrzeugen aus dem links neben ihm liegenden Fahrstreifen rechnen. Diese Fahrzeuge dürfen beim Abbiegen nicht behindert werden. Es wird daurauf hingewiesen, dass das rechts Vorbeifahren auch dem Radfahrer verboten ist, wenn es keinen gesonderten Radweg gibt. Durch eine ensprechende Gesetzesnovelle soll dem abgeholfen werden. Eine gesonderte Höchstgeschwindigkeit für das Vorbeifahren wäre eventuell festzulegen. (QUELLE: https://www.jusline.at/12_Einordnen_StVO.html)

This public petition did not reach the threshold of 4. 500 signatures. At the request of the petitioner, the public petition was transformed into an ordinary petition. Show ordinary petition.
ended  28.08.2017
1656 /4.500
37%
registered signatures

The steps of this petition

Icon process
29.11.2017

Reclassification of the public petition, not having reached the threshold of 4500 signatures, into an ordinary petition n°822, on 29-11-2017

29.11.2017

Demande de prise de position gouvernementale avec transmission au pétitionnaire

Demande de prise de position gouvernementale avec transmission au pétitionnaire Demande de prise de position gouvernementale avec transmission au pétitionnaire
15.09.2017

Request concerning the continuation of the petition as an ordinary petition

13.09.2017

Validated electronic signatures: 1656

13.09.2017

The threshold of 4500 signatures is not reached for the public petition n°822, on 13-09-02017 - Number of signatures after validation: 1656

29.08.2017

The period for signing the public petition n°. 822 is closed on 29-08-2017 - Number of electronic signatures before validation: 1656

17.07.2017

The public petition n°822 is open for signature, on 17-07-2017

17.07.2017

Statement of admissibility

12.07.2017

The public petition n°822 is declared admissible by the Conference of Presidents on 12-07-2017

Admissibility: admissible

Start date of the signature period: 17-07-2017 at 0:00 a.m.

End date of the signature period: 28-08-2017 at 11:59 p.m.

12.07.2017

The Committee on Petitions issued an opinion positive regarding the public petition n° 822, on 12-07-2017

Opinion of the Committee on Petitions: positive

29.06.2017

The petition public n°822 is submitted the 29-06-2017

Title of the petition: Änderung des Code de la Route - Erlaubnis für Motorradfahrer sich am Stau vorbeizuschlängeln - Gesetzesanpassung nach österreichischem Vorbild

Aim of the petition: Gerade in den Sommermonaten besteht eine nicht unerhebliche Gesundheitsgefahr für Motorradfahrer bei hohen Temperaturen wenn länger im Stau gewartet werden muss. Ein Vorbeischängeln ist laut Code de la Route verboten. Der Nutzen dieses Gesetzes steht jedoch in keinem Verhältnis zu den Gesundheitsrisiken welche sich hieraus für den Fahrer des Zweirades ergeben. Für Fahrrad- und Motorradfahrer soll so Rechtssicherheit geschaffen werden.

 

 

Motivation of the general interest of the petition: In Österreich dürfen seit dem 22.07.1998 Motorradfahrer und Motorfahrradlenker an angehaltenen Fahrzeugkolonnen vorbeifahren, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Dies betrifft insbesondere innerstädtische Staus und Staus auf Atuobahnen.

In diesem Falle dürfen Motorradfahrer an den Fahrzeugen rechts oder links vorbeifahren, wenn.die anderen Fahrzeuge tatsächlich angehalten haben und beim Vorbeifahren ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,40m besteht.

Falls der Zweiradfahrer an der rechten Seite vorbeifährt, muss er mit rechts abbiegenden Fahrzeugen aus dem links neben ihm liegenden Fahrstreifen rechnen. Diese Fahrzeuge dürfen beim Abbiegen nicht behindert werden.

Es wird daurauf hingewiesen, dass das rechts Vorbeifahren auch dem Radfahrer verboten ist, wenn es keinen gesonderten Radweg gibt.

Durch eine ensprechende Gesetzesnovelle soll dem abgeholfen werden. Eine gesonderte Höchstgeschwindigkeit für das Vorbeifahren wäre eventuell festzulegen. (QUELLE: www.jusline.at/12_Einordnen_StVO.html)