Petitioner: Alfred Groff
Referendum zur Einführung der Bürgergesetzgebung von unten
Purpose of the petition
Bürgergesetzgebung, in der Form einer dreistufigen Volksgesetzgebung, ermöglicht sowohl einfachen Menschen aus dem Volke, wie auch Akteuren und Spezialisten der Zivilgesellschaft jeder politischen Richtung, Ideen zu entwickeln, Initiativen zu ergreifen und sie der Allgemeinheit in Form von Gesetzesinitiativen vorzulegen und gegebenenfalls darüber abzustimmen und zu entscheiden. Ein Gemeinwesen lebt davon, dass viele Menschen sich mit politischen Fragen und anstehenden Entscheidungen beschäftigen, darüber diskutieren, sich entscheiden und dadurch Verantwortung übernehmen. Das führt zu einer Stabilisierung der Demokratie. Die Distanz zwischen Wählern, Wählerinnen und Gewählten würde geringer. Bürger könnten, wenn es eine genügende Anzahl möchte, über ihre Zukunft selbst entscheiden, anstatt Blankochecks abzugeben und aufs Beste zu hoffen. Verkrustete Strukturen der parlamentarischen Demokratie werden durch direktdemokratische Instrumente aufgebrochen. Die Bürgergesetzgebung ist eine sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Sie appelliert einerseits an die gewählten Politiker, Kompetenzen abzugeben und appelliert andererseits an die Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung zu übernehmen. Bei Bürggesetzesvorschlägen und vor Bürgerentscheiden könnten ausführliche öffentliche Diskussionen stattfinden, wobei Sachargumente in den Vordergrund treten könnten. Zum Beispiel die „Initiative für Demokratieerweiterung Luxemburg“ (www.demokratie.lu) schlägt seit Jahren eine derart dreistufige Volksgesetzgebung mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid mit konkreten Durchführungsbestimmungen vor (http://www.mtk.lu/ddvorschlag.html). Ebenfalls Ex-Regierungschef Jean-Claude Juncker hinterlegte am 20. Mai vor der Erklärung zur Lage der Nation im Jahre 2003, einen Gesetzentwurf der Regierung über die Volksinitiative und die Volksbefragung bei der Kammer. Dieser Anlauf in Richtung Volksgesetzgebung konkretisierte sich dann auf Regierungsseite in den Jahren 2004 und 2005 (parlamentarisches Dokument vom 20.1.2005 betreffs dem Gesetzesprojekt 5132 und dem Gesetzesvorschlag 3762). Danach geschah in dieser Angelegenheit leider nichts Sichtbares mehr. Die dreistufige Volks- oder Bürgergesetzgebung besteht aus: 1. Bürgerinitiative : Eine bestimmte Anzahl stimmberechtigter Bürgerinnen und Bürger können einen Gesetzentwurf im Parlament einbringen. 2. Bürgerbegehren : Falls der vorgeschlagene Gesetzentwurf nicht ohne Veränderung vom Parlament beschlossen wird, muss dieser allen wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen zur Abstimmung vorgelegt werden, wenn wiederum eine bestimmte Anzahl Stimmberechtigter dies binnen eines Jahres fordern. 3. Bürgerentscheid : Als Abschluss entscheidet wie bei einer Wahl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
The steps of this petition
The threshold of 4500 signatures is not reached for the public petition n°388, on 29-07-02014 - Number of signatures after validation: 67
Reclassification: to be reclassified
The period for signing the public petition n°. 388 is closed on 19-07-2014 - Number of electronic signatures before validation: 67
The public petition n°388 is open for signature, on 06-06-2014
The public petition n°388 is declared admissible by the Conference of Presidents on 05-06-2014
Admissibility: admissible
Start date of the signature period: 06-06-2014 at 0:00 a.m.
End date of the signature period: 18-07-2014 at 11:59 p.m.
The Committee on Petitions issued an opinion positive regarding the public petition n° 388, on 05-06-2014
Opinion of the Committee on Petitions: positive
The petition public n°388 is submitted the 04-06-2014
Title of the petition: Referendum zur Einführung der Bürgergesetzgebung von unten
Aim of the petition: Bürgergesetzgebung, in der Form einer dreistufigen Volksgesetzgebung, ermöglicht sowohl einfachen Menschen aus dem Volke, wie auch Akteuren und Spezialisten der Zivilgesellschaft jeder politischen Richtung, Ideen zu entwickeln, Initiativen zu ergreifen und sie der Allgemeinheit in Form von Gesetzesinitiativen vorzulegen und gegebenenfalls darüber abzustimmen und zu entscheiden. Ein Gemeinwesen lebt davon, dass viele Menschen sich mit politischen Fragen und anstehenden Entscheidungen beschäftigen, darüber diskutieren, sich entscheiden und dadurch Verantwortung übernehmen. Das führt zu einer Stabilisierung der Demokratie. Die Distanz zwischen Wählern, Wählerinnen und Gewählten würde geringer. Bürger könnten, wenn es eine genügende Anzahl möchte, über ihre Zukunft selbst entscheiden, anstatt Blankochecks abzugeben und aufs Beste zu hoffen.
Verkrustete Strukturen der parlamentarischen Demokratie werden durch direktdemokratische Instrumente aufgebrochen. Die Bürgergesetzgebung ist eine sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Sie appelliert einerseits an die gewählten Politiker, Kompetenzen abzugeben und appelliert andererseits an die Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung zu übernehmen. Bei Bürggesetzesvorschlägen und vor Bürgerentscheiden könnten ausführliche öffentliche Diskussionen stattfinden, wobei Sachargumente in den Vordergrund treten könnten. Zum Beispiel die „Initiative für Demokratieerweiterung Luxemburg“ (www.demokratie.lu) schlägt seit Jahren eine derart dreistufige Volksgesetzgebung mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid mit konkreten Durchführungsbestimmungen vor (http://www.mtk.lu/ddvorschlag.html). Ebenfalls Ex-Regierungschef Jean-Claude Juncker hinterlegte am 20. Mai vor der Erklärung zur Lage der Nation im Jahre 2003, einen Gesetzentwurf der Regierung über die Volksinitiative und die Volksbefragung bei der Kammer. Dieser Anlauf in Richtung Volksgesetzgebung konkretisierte sich dann auf Regierungsseite in den Jahren 2004 und 2005 (parlamentarisches Dokument vom 20.1.2005 betreffs dem Gesetzesprojekt 5132 und dem Gesetzesvorschlag 3762). Danach geschah in dieser Angelegenheit leider nichts Sichtbares mehr.
Die dreistufige Volks- oder Bürgergesetzgebung besteht aus:
1. Bürgerinitiative : Eine bestimmte Anzahl stimmberechtigter Bürgerinnen und Bürger können einen Gesetzentwurf im Parlament einbringen.
2. Bürgerbegehren : Falls der vorgeschlagene Gesetzentwurf nicht ohne Veränderung vom Parlament beschlossen wird, muss dieser allen wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen zur Abstimmung vorgelegt werden, wenn wiederum eine bestimmte Anzahl Stimmberechtigter dies binnen eines Jahres fordern.
3. Bürgerentscheid : Als Abschluss entscheidet wie bei einer Wahl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.