Ëffentlech n°2129

Petitionnär/in: Diane Schaefers

Überarbeitung, Änderung und Anpassung des Sexualstrafrechts in Luxemburg

Zil vun der Petitioun

Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als Opfer sexueller Gewalttaten, angemessenen rechtlichen Konsequenzen für die Täter, dies im Hinblick auf die psychotraumatologischen, sowie physiologischen langjährigen Gesundheitsfolgen der Opfer. Dies soll unter anderem, durch folgende ... méi

Motivatioun vun der Petitioun

Den Begriff Vergewaltigung weiter fassen: In Luxemburg sollte, wie bereits in anderen europäischen Ländern, der „Vergewaltigungsbegriff“ weiter gefasst wird. Bei einem Opfer, welches aus Angst gelähmt ist, unter Schock steht, schläft, unter Drogen oder Alkoholeinfluss nicht mehr bewusst ... méi

ofgelaf  17.02.2022
4637 /4.500
100%
gesammelt Ënnerschrëften

Petitioun deelen

D’Etappe vun dëser Petitioun

Icon process
16.05.2022

En ëffentlechen Debat an der Kommissioun war den 16-05-2022 iwwert d'ëffentlech Petitioun Nr. 2129

24.03.2022

Déi ëffentlech Petitioun Nr. 2129 huet den 24-03-2022 de Seuil vu 4500 Ënnerschrëften erreecht

24.03.2022

Validéiert elektronesch Ënnerschrëften : 4637

18.02.2022

Den Delai fir déi ëffentlech Petitioun Nr. 2129 z'ënnerschreiwen ass den 18-02-2022 ofgelaf - Zuel vun den elektroneschen Ënnerschrëfte virun der Validatioun : 4656

07.01.2022

Déi ëffentlech Petitioun Nr. 2129 ka vum 07-01-2022 un ënnerschriwwe ginn

06.01.2022

Deklaratioun vun der Recevabilitéit

06.01.2022

D'ëffentlech Petitioun Nr. 2129 gouf den 06-01-2022 vun der Presidentekonferenz als recevabel deklaréiert.

Recevabilitéit: recevabel

Ufank vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 07-01-2022 um 0h00

Schluss vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 17-02-2022 um 23h59

05.01.2022

Den Avis vun der Petitiounskommissioun vum 05-01-2022 iwwert d'ëffentlech Petitioun Nr. 2129 ass positiv

Avis vun der Petitiounskommissioun: positiv

30.11.2021

D'ëffentlech Petitioun Nr. 2129 gouf den 30-11-2021 deposéiert.

Titel vun der Petitioun: Überarbeitung, Änderung und Anpassung des Sexualstrafrechts in Luxemburg

Zil vun der Petitioun: Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als Opfer sexueller Gewalttaten, angemessenen rechtlichen Konsequenzen für die Täter, dies im Hinblick auf die psychotraumatologischen, sowie physiologischen langjährigen Gesundheitsfolgen der Opfer. Dies soll unter anderem, durch folgende Änderungen geschehen:

 

- den Begriff Vergewaltigung weiter fassen

- Aufhebung der Verjährungsfrist für sexuelle Straftaten

- angemessenes Strafmaß für Sexualstraftäter

Motivatioun vum generellen Interesse vun der Petitioun: Den Begriff Vergewaltigung weiter fassen:

 

In Luxemburg sollte, wie bereits in anderen europäischen Ländern, der „Vergewaltigungsbegriff“ weiter gefasst wird. Bei einem Opfer, welches aus Angst gelähmt ist, unter Schock steht, schläft, unter Drogen oder Alkoholeinfluss nicht mehr bewusst entscheiden kann, und sich somit nicht wehrt, wird von Missbrauch anstelle von Vergewaltigung gesprochen. Dieser Unterschied, welcher auch mit einem Unterschied im Strafmaß einhergeht, sollte überarbeitet werden um Opfer besser schützen (auch präventiv) und unterstützen zu können.

 

Verjährungsfrist und Strafmaß:

 

Nicht adäquate Verjährungsfristen, sowie das Ausmaß der Strafen für Sexualverbrechen, stellen für die Genesung der Opfer große, fast schon unmögliche Hindernisse dar, und zum Teil sogar die berechtigte Gefahr der Retraumatisierung. Des Weiteren verbleiben viele Opfer im Schweigen, da es entweder zu spät ist oder sie überzeugt sind, dass der Täter keine, oder nur eine sehr geringe Strafe erhalten wird, sie als Opfer jedoch sehr viel Kraft und Unterstützung brauchen, um den Prozess einer Anklage überhaupt schaffen zu können.

 

Bevor ein Opfer mit nötiger Unterstützung und Therapie die Kraft findet sich gegen die Täter zu wehren (vor allem bei massivem Missbrauch und Vergewaltigungen sowie psychischem Druck über Jahre der Kindheit und Jugend) ist die Strafe bereits verjährt. Ferner leiden viel Opfer an Dissoziationen, Gedächtnisinhalte sind oft nicht abrufbar, vor allem solange der Täterkontakt noch besteht und es keine interne und externe Sicherheit der Opfer gibt.

 

Des weiteren erschüttern Bewährungsstrafen für Sexualstraftäter (auch an Minderjährigen) Opfer und geben ihnen das Gefühl, dass es je „eh nichts bringt“ sich zu wehren. Somit bleibt die Dunkelziffer der Opfer sexueller Gewalt enorm hoch. Schätzungen gehen von 1 von 5 Personen aus, die in Ihrem Leben sexuellen Missbrauch / Gealt erleben. Daher sollen Strafmass und Definintionen überarbeitet werden und somit Opfern gezeigt wird, dass sie und ihr Leidensweg ernstgenommen werden und eine Aussage ist nicht sinnlos ist.